O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 24.08.2015

Alle Wahlbenachrichtigungen zur OB-Wahl

Bis zum 23. August wurden die Wahlbenachrichtigungen an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Die Benachrichtigung gilt sowohl für die Hauptwahl am 13. September als auch für eine eventuelle Stichwahl am 27. September. Bürger, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können dennoch wählen, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Im Zweifelsfall sollte im Wahlamt nachgefragt werden, ob ein Eintrag vorhanden ist (Telefon 825-2947). Am Wahltag ist in diesem Fall zwingend der Personalausweis oder Reisepass bzw. Identitätsausweis mitzubringen.

Gewählt werden kann weiterhin in den sogenannten „Sofortwahlstellen“, auch wenn keine Wahlbenachrichtigung vorliegt. Personalausweis/Reisepass bzw. Identitätsausweis sind zwingend erforderlich. Bei der „Sofortwahl“ handelt es sich um eine besondere Form der Briefwahl, diese Briefwahlstimmen können sofort abgegeben werden. Da es sich aber um eine Briefwahl handelt, ist hierfür auf jeden Fall ein Wahlscheinantrag erforderlich. Dieser befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, muss vor Ort auf einem Vordruck diesen Wahlschein beantragen. Ohne einen Antrag dürfen keine Briefwahlunterlagen herausgegeben werden, dies ist gesetzlich so vorgesehen. Wie bei jeder Wahl gibt es einige Fälle, in denen die Deutsche Post Wahlbenachrichtigungen nicht zustellen konnte. Über diese Fälle wird das Wahlamt informiert. Wenn eine Wahlbenachrichtigung nicht zugestellt wurde, weil z. B. der Empfänger nicht zu ermitteln ist, bleibt der Eintrag im Wählerverzeichnis aber zunächst bestehen. Im Zweifelsfall sollte auch hier nachgefragt werden. Nur wenn bekannt wird, dass ein Wähler aus dem Wahlgebiet weggezogen oder verstorben ist, muss das Wählerverzeichnis kraft Gesetzes von Amts wegen berichtigt werden. Weitere Informationen rund um die Wahl am 13. September finden Interessierte auch im Internet unter www.oberhausen.de. Folgen Sie dem Link direkt auf der Startseite.

 

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