O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 28.04.2015


Stadtkämmerer Tsalastras kündigt Rückzahlung von Müllgebühren an

Oberhausener Mieter und Hauseigentümer können sich auf eine Rückzahlung von Müllgebühren ab dem Jahr 2012 einstellen. Dies ist die mittelbare Folge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Montag zur Höhe der Verbrennungspreise in der Liricher Gemeinschafts-Müll-Verbrennungsan­lage Niederrhein GmbH (GMVA).

Die Stadt Oberhausen hat Vorsorge getroffen und ausreichend Rückstellungen gebildet, die auch die Ergebnisse einer neuen Preisfindung bei den Verbrennungsgebühren berücksichtigen, erklärt Stadtkämmerer Apostolos Tsalastras: „Selbstverständlich zahlen wir die zuviel gezahlten Gebühren zurück. Im Interesse aller Steuerzahler und der Stadt und werden wir im Gegenzug jedoch auch die zuviel gezahlen Verbrennungskosten von der GMVA zurückfordern.“ Für die Jahre 2012 und 2013 brauchen die Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler keine Anträge auf Rückerstattung zu stellen. Die Zahlungen erfolgen automatisch.

Ausdrücklich betont Tsalastras in diesem Zusammenhang, dass bei allen finanziellen Ansprüchen die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der GMVA nicht gefährdet werden dürfe. Er warb für Sensibilität und Augenmaß, um den Bestand des Unternehmens mit 200 Beschäftigten zu sichern. „Es wäre fatal, wenn die Freude über eine Rückerstattung von Gebühren in anderen Familien von Existenzängsten oder sogar Arbeitslosigkeit begleitet würde.“ Die Frage der Zukunftsfähigkeit und – sicherheit der GMVA ist nach Tsalastras‘ Worten nicht nur für das Unternehmen und seiner Mitarbeiter elementar wichtig: „Hier geht es auch um die Sicherheit unserer Müllentsorgung und Fernwärmeversorgung. Nicht zuletzt wäre eine Insolvenz des Unternehmens auch mit erheblichen finanziellen Belastungen der Stadt als Gesellschafterin verbunden.“ Dies gelte es unbedingt zu vermeiden.

Das Urteil des 9. Senats beim OVG Münster vom Montag bezieht sich zwar auf die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, die mit 35,82 Prozent an der GMVA beteiligt sind. „Doch wir gehen davon aus, dass die Entscheidung auch für Oberhausen gelten wird“, erläutert Rechtsdezernent Frank Motschull und weist darauf hin, dass zunächst die schriftliche Begründung des Urteils abgewartet werden müsse, bevor weitere Schritte eingeleitet und Aussagen zur neuen Gebührenhöhe getroffen werden könnten. „Um eine rechtsverbindliche neue Gebührensatzung zu erlassen, brauchen wir darüber hinaus einen gerichtlichen Hinweis des OVG, dass das Urteil auch für Oberhausen gleich ausfallen würde.“

Grundsätzlich erklärte Motschull, dass durch höchstrichterliche Entscheidung nun Klarheit und Rechtssicherheit in dieser Angelegenheit besteht. Dies liegt im Interesse der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler ebenso wie im Interesse der GMVA und der GMVA-Gesellschafter.“ Das Urteil vom Montag gilt für die Jahre 2012 und 2013. Für 2014 und die Folgejahre gibt es ein weiteres, davon unabhängiges Verfahren, dessen Ausgang abzuwarten ist.

Beide Urteile, so Motschull weiter, sind wichtig für rechtsverbindliche Gebührenbescheide. „Aber auch, um die zu viel gezahlten Verbrennungskosten von der GMVA zurück verlangen zu können.“

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