O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 24.03.2015

Bewohner dürfen einsturzgefährdetes Haus weiterhin nicht betreten

Die Bewohner des einsturzgefährdeten Hauses in der Thüringer Straße in Buschhausen dürfen ihre Wohnungen bis auf weiteres nicht nutzen. Das hat das Bauordnungsamt der Stadt Oberhausen nach eigenen Untersuchungen vor Ort, nach Prüfung der Bauakten und nach Rücksprache mit einem Prüfstatiker entschieden.

Das dreigeschossige Mehrfamilienhaus war am Montagabend von Feuerwehr und Polizei kurzfristig geräumt worden, weil Hausbewohner Setzungen im Kellerboden und Risse im Boden und in Kellerwänden festgestellt hatten. Daraufhin alarmierten sie gegen 19 Uhr die Leitstelle der Berufsfeuerwehr. Betroffen sind neben sechs Mietparteien auch eine Gaststätte und eine Bäckerei. Auf Veranlassung der Stadt Oberhausen wurden noch in der Nacht auch die umliegenden Gehsteige des Eckhauses abgesperrt, um Passanten zu schützen

Ebenfalls noch in der Nacht haben die WBO Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH die Abwasserkanäle in beiden Straßen überprüft. Danach gehen Fachleute davon aus, dass mögliche Ausspülungen unter dem Haus nicht durch einen Schaden der öffentlichen Kanalisation verursacht wurden.

Eine Überpüfung der Bauakten des Hauses, das 1953 errichtet worden ist, deutet nach Einschätzung des Bauordnungsamtes auf schwierige Bodenverhältnisse schon bei der Errichtung des Gebäudes hin. Dies wird auch durch Gespräche mit einem Zeitzeugen gestützt, der am Bau beteiligt war. Demnach wurde das Haus seinerzeit offenbar in einem ehemaligen Bachbett errichtet. Auf dessen Grund haben sich sogenannte Torflinsen gebildet, ein problematischer Baugrund, der eine besondere Form der Gründung erfordert.

Die genaue Ursache der Senkung wird nun im Aufrag der Hauseigentümerin durch einen Gutachter und Fachfirmen ermittelt, die dabei auch Vorschläge zur Stabilisierung und möglichen Sanierung des Gebäudes entwickeln sollen. Nach wie vor kommt auch eine Ausspülung durch einen Defekt am Kanalanschluss des Hauses in Betracht.

Bis zur endgültigen Klärung der Ursache dürfen die Hausbewohner aus Sicherheitsgründen nicht in ihre Wohnungen. Ob und unter welchen Auflagen sie gegebenenfalls in den nächsten Tagen weitere persönliche Gegenstände aus ihren Wohnungen holen dürfen, kann erst danach entschieden werden.

 

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