O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 18.12.2014

 

Dringlichkeitsverordnung für alle Enten-und Gänsehalter im Zuge der aviären Influenza / Geflügelpest

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erlässt eine Dringlichkeitsverordnung zur Beschränkung des Verbringens von Geflügel vor dem Hintergrund einer drohenden Verbreitung der Geflügelpest durch infizierte, aber klinisch unauffällige Enten und Gänse. Die Verordnung tritt am 23. Dezember 2014 in Kraft und am 31. März 2015 außer Kraft.

Ab dem 28. Dezember werden alle Enten- und Gänsehalter verpflichtet, ihre Tierbestände vor dem Transport auf das Vorliegen von Geflügelpest zu untersuchen. Nur bei einem negativen Testergebnis dürfen die Tiere transportiert und geschlachtet werden. Das bedeutet, dass ab diesem Datum bei der Schlachtgeflügeluntersuchung darauf geachtet werden muss, dass ein entsprechendes Untersuchungsergebnis vorliegt. Gleiches gilt für ein Verbringen ins europäische und nicht-europäische Ausland.

Zum Zeitpunkt der Verbringung darf die Probenahme nicht länger als sieben Tage zurückliegen. Die Verordnung tritt am Dienstag um 0.00 Uhr in Kraft und gilt bundesweit bis zum 31. März 2015. In der vergangenen Woche war der Geflügelpest-Erreger zunächst in einem niedersächsischen Putenmastbetrieb nachgewiesen worden und danach in einem Entenmastbetrieb, ebenfalls in Niedersachsen. Zwischen den beiden Betrieben bestand kein Kontakt. Experten gehen bisher davon aus, dass die wahrscheinlichste Ursachen für die Verbreitung des Erregers Zugvögel sind.

 


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