O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 18.07.2013



Betreuungsgeld ab dem 1. August

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass alle Eltern, deren Kinder nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden und nicht in einer staatlich geförderten Betreuungseinrichtung betreut werden, ab dem 1. August einen Anspruch auf Betreuungsgeld haben. Die entsprechenden Anträge können ab sofort bei dem für Oberhausen zuständigen Versorgungsamt der Stadt Essen, Kurfürstenstraße 33, 45138 Essen, Telefon 0201/8850501, e-mail betreuungsgeld@essen.de, gestellt werden.

Das Betreuungsgeld muss schriftlich beantragt werden, die entsprechenden

Antragsformulare können unter www.essen.de heruntergeladen werden, sind aber auch bei den Bürgerservicestellen in Alt-Oberhausen, Osterfeld und Sterkrade erhältlich und können auch dort wieder abgegeben werden.

Das Versorgungsamt ist montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr, zusätzlich jeden ersten Donnerstag im Monat von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.

Eine persönliche Beratung zu allen Fragen rund um das Betreuungsgeld finden ab Mittwoch, 14. August, im Versorgungsamt zu den üblichen Öffnungszeiten statt.

Das Betreuungsgeld beträgt monatlich 100 Euro, ab August 2014 soll es sich auf 150 Euro erhöhen. Es kann ab dem 15. Lebensmonat des Kindes 22 Monate lang bezogen werden. Der gleichzeitige Bezug von Betreuungs- und Elterngeld ist jedoch ausgeschlossen.

Es wird empfohlen, den Antrag vier bis sechs Wochen vor Anspruchsbeginn zu stellen. Betreuungsgeld wird rückwirkend allerdings nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung gezahlt.

Das Betreuungsgeld wird bei Berechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen, in vollem Umfang als Einkommen berücksichtigt und auf diese Leistungen angerechnet. Bei der Berechnung anderer einkommensabhängiger Sozialleistungen (z. B. Wohngeld oder BAföG) wird das Betreuungsgeld bis zu einem Betrag von 300 Euro im Monat nicht als Einkommen berücksichtigt.

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