O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 05.06.2008

 

Baumsterben durch Grubenwasser an der Westmarkstraße

Die Stadt Oberhausen geht davon aus, dass erhebliche Teile eines dreißig bis vierzig Jahre alten städtischen Laubwäldchens an der Westmarkstraße so schwer geschädigt sind, dass nur noch eine Fällung in Betracht kommt. Inwieweit auch Bäume und Gehölze in privaten Gärten betroffen sind, wird derzeit geprüft.

Umweltdezernent Dirk Buttler erläuterte heute (Donnerstag) gegenüber Anwohnern und Medienvertretern vor Ort, wie sich die Ursachen und Folgen des Schadens aus Sicht der Stadt darstellen:

Demnach ging der Feuerwehreinsatz, beim dem am 15. Mai mehrere Gärten und das städtische Waldstück unter Wasser standen, auf ein Leck in einer Druckleitung zurück. Mit Hilfe dieser Leitung wird Grubenwasser aus dem Bereich der ehemaligen Schachtanlage Concordia 2/3 (Zum Förderturm / Ecke Bebelstraße) in die Emscher gepumpt. Die zuständigen Stellen der Ruhrkohle AG wurden informiert und veranlassten ein sofortiges Abschalten der Pumpanlagen.

Das Grubenwasser enthält ähnliche Chloridgehalte wie Nordseewasser. Solche Wässer lösen zwar keine Gefahren für die menschliche Gesundheit aus, sie haben aber eine toxische Wirkung für Pflanzen und Bäume, die derartige Salzgehalte gerade in der jetzigen Vegitationszeit nicht vertragen.

Messungen in einem Brunnen, der zur Gartenbewässerung dient, ergaben ebenfalls deutlich erhöhte Chloridgehalte. Deshalb darf der Brunnen bis auf weiteres nicht genutzt werden.

Zwischenzeitlich, so Umweltdezernent Buttler, wurde die Ruhrkohle AG als Betreiberin der Druckrohrleitung von der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Bergbehörde verpflichtet, das Schadensausmaß und die erforderlichen Folgemaßnahmen durch einen Fachgutachter bewerten zu lassen. Notwendige Untersuchungsschritte sind eingeleitet worden.

us Sicht der Stadt steht die Ruhrkohle AG in der Pflicht, sämtliche Schäden, die sowohl der Stadt Oberhausen als auch den betroffenen Gartenbesitzern entstanden sind, auszugleichen. Zunächst müssen jedoch die gutachterlichen Bewertungen abgewartet werden. Danach kann entschieden und geregelt werden, wann und wie der Wald erneuert wird und wie insbesondere auch die Schäden für die betroffenen Gartenbesitzer durch die Ruhrkohle AG auszugleichen sind.

 

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