O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 20.10.2006

 

Stille Feiertage

Der Bereich Öffentliche Ordnung macht darauf aufmerksam, dass der Allerheiligentag am 1. November, der Volkstrauertag am 19. November und der Totensonntag am 26. November zu den so genannten Stillen Feiertagen gehören und deshalb an diesen Tagen folgende Veranstaltungen verboten sind:

Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Pferderennen, Pferdeleistungsschauen, Zirkusveranstaltungen und Volksfeste, der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten, musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb sowie alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz.

Weitere Auskünfte über diese Regelungen erteilt der Bereich Öffentliche Ordnung unter der Rufnummer 825-2538.


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