O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 11.04.2006

 

Osterfeuer

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Osterfeuer ab sofort nicht mehr genehmigt werden müssen, ein Antrag bei der Ordnungsbehörde ist daher also nicht mehr erforderlich. Allerdings gibt es einige Regeln, die unbedingt beachtet werden müssen. So ist das Abbrennen von Osterfeuern nur in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag und nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: