O-Visionen - Nachrichten aus Oberhausen

Oberhausen, 25.10.2005


Musical-Darlehen: Stadt klagt gegen RP

Der Rat der Stadt Oberhausen hat am Montag in nicht-öffentlicher Sitzung einstimmig beschlossen, im Streit um die Übernahme von Darlehen der TZU GmbH mit dem Düsseldorfer Regierungspräsidenten vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.

Hintergrund der Auseinandersetzung mit der Kommunalaufsicht ist eine unterschiedliche Auslegung der Gemeindeordnung. Die Stadt Oberhausen will die Annuitäten von Darlehen der TZU GmbH übernehmen, die sich aus dem Musical-Engagement der TZU ergeben. Zur Übernahme dieser Leistungen aus eigenen Mitteln ist die TZU derzeit selbst nicht in der Lage. Die Stadt sieht in der Fortführung der Aktivitäten der TZU und in dem Eintritt in die Bürgschaft für die Musical-Darlehen eine größere Effektivität und beruft sich auf ihre gesetzliche Verpflichtung zur wirtschaftlichen, sparsamen und effizienten Haushaltsführung.

Der Regierungspräsident hält den entsprechenden Ratsbeschluss für rechtswidrig und hat darum seine sofortige Aufhebung verfügt. Gegen die Aufhebung des Ratsbeschlusses klagt die Stadt Oberhausen nun vor dem Verwaltungsgericht. Neben diesem Verfahren in der Hauptsache strengt die Stadt Oberhausen gleichzeitig ein Eilverfahren an. Ziel dabei ist es, dass die am 30.10. fälligen Darlehensraten gezahlt werden dürfen. Dazu muss für die Umsetzung der Verfügung des RP bis zur Entscheidung in der Hauptsache juristisch eine aufschiebende Wirkung erzielt werden.